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Jede schwangere Frau hat Anspruch auf
Hebammenhilfe und kann jederzeit ohne ärztliche
Überweisung Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen.
Die Hebamme bietet ihnen vom Zeitpunkt der
Familienplanung bis zum Ende der Stillzeit eine
umfangreiche Betreuung für Sie und ihr Kind.
Die Hebammenhilfe ist gesetzlich geregelt und somit
werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Die Hebamme führt
alle Untersuchungen zur Beobachtung des normalen
Schwangerschaftsverlaufs durch,
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